Fachtagung 2026: Um Himmels Willen …
Vom 19. bis 21. November 2026 im Bildungshaus Landvolkshochschule Niederalteich
Wie politisch muss ein Religionsunterricht sein,
der Sehnsucht nach einem Leben in Fülle weckt?
Die Fachtagung 2026 im Kurzüberblick
Angesichts internationaler Krisen und nationaler Schwierigkeiten sehen sich die Religionsgemeinschaften den gegensätzlichen Erwartungen ausgesetzt, zu helfen oder sich nicht ins politische Geschäft einzumischen. Als Christinnen und Christen stehen wir in der Nachfolge Jesu, der gesagt hat: „[I]ch bin gekommen, damit sie das Leben haben und es in Fülle haben“ (Joh 10, 10b). Dieser Auftrag umfasst dann aber alle Bereiche des Lebens, ist zutiefst politisch als „das, was alle Bürgerinnen und Bürger eines Staates betrifft und verpflichtet“, bzw. ist „die aktive Teilnahme an der Gestaltung und Regelung menschlicher Gemeinwesen“ (Das Politiklexikon, bpb.de).
Angesichts internationaler Krisen und nationaler Schwierigkeiten sehen sich die Religionsgemeinschaften den gegensätzlichen Erwartungen ausgesetzt, zu helfen oder sich nicht ins politische Geschäft einzumischen. Als Christinnen und Christen stehen wir in der Nachfolge Jesu, der gesagt hat: „[I]ch bin gekommen, damit sie das Leben haben und es in Fülle haben“ (Joh 10, 10b). Diese Ansage und dieser Auftrag, „Leben in Fülle“, kann sich aber nicht beschränken auf z.B. grundsätzliche ethische Fragestellungen und Probleme, sondern umfasst dann aber alle Bereiche des Lebens, ist zutiefst politisch als „das, was alle Bürgerinnen und Bürger eines Staates betrifft und verpflichtet“, bzw. ist „die aktive Teilnahme an der Gestaltung und Regelung menschlicher Gemeinwesen“ (Das Politiklexikon, bpb.de).
Als Religionslehrerinnen und Religionslehrer sehen wir uns auch durch die oben beschriebene Haltung in einem Dilemma zwischen den Wünschen von Gesellschaft und Politik, dem Auftrag Jesu und den Bedingungen unseres Berufsstandes, aber Neutralität ist weder eine Forderung des Beutelsbacher Konsenses noch wird sie von kultusministerieller Seite gefordert. Die Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14.03.2024 auf eine schriftliche Anfrage von Abgeordneten der AfD an den Bayerischen Landtag formuliert es eindeutig: „§ 33 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) verpflichtet Beamtinnen und Beamte zur parteipolitischen Neutralität, zur unparteiischen, allgemeinwohlorientierten Aufgabenerfüllung und dazu, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur [freiheitlichen demokratischen Grundordnung] zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Im Hinblick auf die FDGO sind Beamtinnen und Beamte also gerade nicht zur Neutralität, sondern zum Bekenntnis und Eintreten für die FDGOverpflichtet.“ (Hervorhebung lt. Original)
„Und was hat die Kirche mit alldem zu tun? Muss die Sorge um die Demokratie, in der wir leben, auch uns herausfordern?
Auf jeden Fall! Denn das Evangelium ist nicht nur eine Botschaft, die von der Hoffnung auf das ewige Leben spricht,
sondern die ganz konkret in die Welt blickt und die Welt als Gabe und Aufgabe Gottes versteht.“
(Erzbischof Reinhard Marx im Hirtenwort zu Beginn der österlichen Bußzeit, Februar 2025).
Also ja, Religionsunterricht muss politisch sein, wenn er glaubhaft Sehnsucht nach einem Leben in Fülle wecken will!
Dieser Konzeption entsprechend wird die Tagung am Donnerstag, den 19. November 2026, mit einem grundlegenden Vortrag zum politischen Dilemma des (Religions-)Unterrichts: »Politisch trotz „Neutralitätsgebot“« beginnen. Zudem soll während der Fachtagung Raum sein, sich über die aktuellen Bedingungen und Schwierigkeiten des Unterrichts in Katholischer Religionslehre auszutauschen und gemeinsam mögliche Hilfen zu entwickeln (=> RU im Blick).
Am Freitag, den 20. November 2026, wird das Thema in Bezug auf drei Anwendungsfelder vertieft: »Friedensethik« (Vortrag 1), »Bildung für Nachhaltige Entwicklung« (Vortrag 2) und »Umgang mit religiöser Vielfalt« (Vortrag 3). Damit nicht nur ein Vortrag gewählt werden kann, aber auch genug Zeit für den Austausch über das Gehörte bleibt, werden die oben genannten Vorträge jeweils parallel einmal vormittags und einmal nachmittags angeboten.
Den Abschluss der Tagung am Samstag, den 21. November 2026, wird die Frage nach der auch negativen Rolle religiöser Strömungen in Bezug auf Politik bilden: »Fundamentalismus als Feind von Religion und Demokratie«.
Geplanter Ablauf der Fachtagung
Donnerstag, 19. November 2026
ab 13.00 Uhr Ankunft und Zimmerbezug
14.00 Uhr Eröffnung der Tagung – Begrüßung, Grußwort(e)
ca. 14.30 Uhr Kaffeepause
15.00 – 17.00 Uhr grundlegender Vortrag:
Politisch trotz Neutralitätsgebot
Prof. Dr. Markus Gloe, LMU München
17.00 Uhr RU im Blick – Austausch über die aktuellen Bedingungen und Schwierigkeiten des (katholischen) Religionsunterichts
abends diözesane Mitgliederversammlungen & gemütliches Beisammensein
Freitag, 20. November 2026
9.00 Uhr Informationen zu den Vorträgen
| 9.30 – 12.00 Uhr Runde 1 der Vorträge zu den Anwendungsfeldern (inkl. 20 Min. Kaffeepause) |
||
| Vortrag 1 | Vortrag 2 | Vortrag 3 |
| Friedensethik | Bildung für nachhaltige Entwicklung | Umgang mit religiöser Vielfalt |
| Prof.in Dr. E. Naurath, Universität Augsburg |
Prof. Dr. M. Vogt, LMU München |
Dr. Janosch Freuding, Universität Bamberg |
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12.00 Uhr Mittagessen & -pause |
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| 14.00 – 16.30 Uhr Runde 2 der Vorträge (inkl. 20 Min. Kaffeepause) | ||
| Vortrag 1 | Vortrag 2 | Vortrag 3 |
| Friedensethik | Bildung für nachhaltige Entwicklung | Umgang mit religiöser Vielfalt |
17.00 Uhr KRGB-Mitgliederversammlung
19.00 Uhr Gottesdienst
anschl. gemütliches Beisammensein
bzw. Disco mit DJane Eva (MC) alt. Karaoke
Samstag, 21. November 2026
9.00 Uhr Organisatorisches
9.30 – 11.30 Uhr abschließender Vortrag:
Fundamentalismus als Feind von Religion und Demokratie
Prof. Dr. Mouhanad Khorchide,
Zentrum für Islamische Theologie, Universität Münster
11.30 Uhr Abschluss der Tagung, anschließend Mittagessen
Anmeldung zur Fachtagung 2026
Die Anmeldung muss über FIBS und unten stehendes Anmeldeformular erfolgen.
Anmeldung zuerst über FIBS (ab 08.06.2026 möglich)
Direkter Link: https://fibs.alp.dillingen.de/lehrgangssuche?container_id=361789
=> Lehrgang (Lehrgangsnummer ab 8.6.26) bzw. Stichwort KRGB ![]()
Falls eine Anmeldung über FIBS nicht möglich ist (z. B. Ruhestand, Referendare), bitten wir nur das Anmeldeformular auszufüllen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Geschäftsführer Stefan Dorscht.
Anmeldung über Anmeldeformular
Unser Tagungsort
Bildungshaus Landvolkshochschule Niederalteich
Hengersberger Straße 10
94557 Niederalteich
Anreiseinformationen mit Auto, Bahn, Bus
Anreise mit dem Auto
Mit dem Auto erreichen Sie das Bildungshaus Landvolkshochschule Niederalteich über die Autobahn A3 und die Ausfahrt Hengersberg.
Sie können das Ziel auch über den Routenplaner von Google Maps ansteuern.
Parkplätze befinden sich direkt neben dem Haus.
Sollten Sie eine Fahrtgemeinschaft anbieten können oder auf der Suche nach einer Fahrtgemeinschaft sein, kontaktieren Sie bitte den Geschäftsfüher Stefan Dorscht per e-Mail.
Anreise mit der Bahn
Mit dem Zug erreichen Sie das Bildungshaus Landvolkshochschule Niederalteich über den Bahnknotenpunkt Plattling (mit ICE-/IC-Anschluss) oder über Deggendorf.
Bei der Ticketbuchung über die Webseite der Deutschen Bahn verwenden sie als Ziel „Anw. Mäusl, Niederalteich„.
Bitte beachten Sie, dass für das letzte Stück ein RUF BUS Deggendorf HBF – Niederalteich benötigt wird.
Der Bus fährt nur Haltestellen an, für die eine Anmeldung vorliegt.
Pro Fahrt können gleichzeitig bis zu acht Personen mitfahren.
Die telefonische Anmeldung unter Telefon 0991 28093095 ist jeden Tag von 6 Uhr bis 21 Uhr möglich.
Bis spätestens eine Stunde vor Abfahrt.
Die Fahrt kann auch online über webapp.wohin-du-willst.de angemeldet werden.
Weitere Informationen finden sich auf den Seiten des Bildungshauses Landvolkshochschule Niederalteich.
Karte zum Tagungsort
Einladung zur Landesmitgliederversammlung des KRGB
am Freitag, 20. November 2026, um ca. 17 Uhr
im Großen Saal des Bildungshauses Landvolkshochschule Niederalteich
Tagesordnung:
- Tätigkeitsbericht des Vorstandes mit Aussprache
- Kassenbericht des Kassenführers und der Kassenprüfer
- Entlastungen
- Neuwahl des/der Landesvorsitzenden, Stellv. Landesvorsitzenden, Geschäftsführer/in, Schriftführer/in und Kassenführer/in
- Anträge (Hinweis: laut Satzung §3, Abs. 4 müssen Anträge zur Landesmitgliederversammlung 8 Tage vor der Versammlung beim Landesvorsitzenden eingegangen sein.)
- Themensammlung und Ausblick auf die nächste Tagung 2028
- Sonstiges
Karte zum Tagungsort
