Religionsunterricht – eine deutsche Besonderheit
Vom Grundrecht auf religiöse Alphabetisierung
Kein „Glaubensunterricht“: Das grundgesetzlich verankerte Schulfach soll vor allem Wissen über den Glauben vermitteln.
Religionsunterricht gehört in Deutschland zum ganz normalen Fächerkanon einer staatlichen Schule. Wie passt das zusammen mit der angeblichen Trennung von Staat und Religion in unsrem Land? Warum das spezifisch deutsche Konstrukt, das letztlich bis auf die Paulskirchenverfassung zurückreicht, eine Chance für die Gesellschaft sein kann, dieser Frage ist Anke Sauter in ihrem Beitrag für die aktuelle Ausgabe von „Forschung Frankfurt“ nachgegangen. Interessante Gesprächspartner fand sie dabei bei den Religionspädagogen unterschiedlicher Prägung, die an der Goethe-Universität lehren und forschen.
Artikel aus „Forschung Frankfurt“ 1/2016, S. 43-49:
Vom Grundrecht auf religiöse Alphabetisierung [Anke Sauter]
Eine schöne und interessante Zusammenfassung des Artikels auf einem Jura-Forum, warum es bei uns Reli gibt:
http://www.juraforum.de/wissenschaft/religionsunterricht-eine-deutsche-besonderheit-562435
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